Visum Russland

Die Einreise in die Russische Föderation erfolgt mit einem gültigen Visum. Es wird für jeden einzelnen Reisenden ausgestellt und gilt für einen bestimmten Zeitraum. Das Visum berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise (außer Zweifach- und Mehrfachvisa).
Die Beantragung von Mehrfach-Touristenvisum, Dauer- und Jahresvisen ist ebenfalls bei uns möglich.

Das Visa-Antragsformular zukünftig online über den Server des russischen Außenministeriums ausgefüllt werden. Nach erfolgreicher Übermittlung der Antragsdaten an die russischen Behörden erhält der Antragsteller das Antragsformular mit allen eingegebenen Daten und einem Barcode im PDF-Format.

GESCHÄFTSVISUM

Grundlage für die Erteilung eines Geschäftsvisums ist die Einladung eines russischen Geschäftspartners oder die Genehmigung eines Ministeriums. Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder EU Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Einladung, in der Regel, im elektronischen Form. Diese wird durch der Föderale Migrationsbehörde (FMS) ausgestellt. Oder Einladungsschreiben durch eine russische Firma (für Mehrfaches Visum nur im Original).
  • Original Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), farbiges und biometrisches Passbild ( 45×35 mm, mit weißen Hintergrund). Keine Kopie oder eingescannten Fotos. Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position im Visumantrag aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt werden.
  • Visumantrag, soll am PC online ausgefüllt und unterschrieben (Unterschrift muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass). Bitte beachten Sie, dass alle Fragen des Visumantrags vollständig beantworten sein müssen.
  • Aktuelle Bestätigung der Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Zusätzlich müssen nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürger der Schengen Staaten) eine Erlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage vorlegen.

TOURISTENVISUM

Erforderliche Unterlagen:

  • Original Reisepass oder Kinderausweis, welcher noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), farbiges und biometrisches Passbild ( 45×35 mm, mit weißen Hintergrund). Keine Kopie oder eingescannten Fotos. Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position im Visumantrag aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt werden.
  • Aktuelle Bestätigung der Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Zusätzlich müssen nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürger der Schengen Staaten) eine Erlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage vorlegen.

Bitte wählen Sie in der Online-Antragsmaske in der Rubrik
“Datum und Ort der Antragstellung” unbedingt “Russian Visa Centere (Munich)” aus!
In der Rubrik „Travel Company“
Name : OOO EXPO-TOUR
Adresse : Moskau, Kosmodamianskaya nab. 4/22
Referenz Nr: 017627
Einladungs Nr.: 2212 ( aktuelle „22“-Jahr, „12“-Monat )

PRIVATVISUM

Erforderliche Unterlagen:

  • Einladung
  • Original Reisepass oder Kinderausweis, welcher noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), farbiges und biometrisches Passbild ( 45×35 mm, mit weißen Hintergrund). Keine Kopie oder eingescannten Fotos. Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position im Visumantrag aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt werden.
  • Aktuelle Bestätigung der Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Zusätzlich müssen nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürger der Schengen Staaten) eine Erlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage vorlegen.

ARBEITSVISUM

Grundlage für die Erteilung eines Arbeitsvisums ist die Genehmigung eines Ministeriums. Voraussetzung für die Beantragung des Visums in Deutschland ist, dass der Antragsteller entweder EU Staatsbürger, oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung für Deutschland ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Einladung, in der Regel, im elektronischen Form. Diese wird durch der Föderale Migrationsbehörde (FMS) ausgestellt.
  • Original Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), farbiges und biometrisches Passbild ( 45×35 mm, mit weißen Hintergrund). Keine Kopie oder eingescannten Fotos. Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position im Visumantrag aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt werden.
  • Visumantrag, soll am PC online ausgefüllt und unterschrieben (Unterschrift muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass). Bitte beachten Sie, dass alle Fragen des Visumantrags vollständig beantworten sein müssen.
  • Aktuelle Bestätigung der Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Negativer HIV-Test (bei der Beantragung eines mehrmaligen Visum, Aufenthaltsdauer mehr als 90 Tage).
  • Zusätzlich müssen nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürger der Schengen Staaten) eine Erlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage vorlegen.

TRANSITVISUM

Ein Transitvisum wird für eine Durchreise durch das Territorium der Russischen Föderation ausgestellt.

Es wird kein Transitvisum gebraucht, bei einem Transfer mit Umstieg am gleichen russichen Flughafen und wenn die Umstiegzeit des Anschlussfluges maximal 24 Stunden nach der Einreise beträgt.

Falls das Verlassen der Transitzone notwendig ist (um z. B. zu einem anderen Flughafen zu kommen), muss man ein Transitvisum erhalten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Erklärung, ausgefüllt und unterschrieben.                     ( Erklärung Download )
  • Fahr- oder Flugticket für die Ein- und Ausreise nach Russland (in Kopie).
  • Drittland Visum oder Pass.
  • Original Reisepass oder Kinderausweis, welcher noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist und mindestens zwei freie Seiten aufweist.
  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), farbiges und biometrisches Passbild ( 45×35 mm, mit weißen Hintergrund). Keine Kopie oder eingescannten Fotos. Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position im Visumantrag aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heft- oder Büroklammern als Befestigung benutzt werden.
  • Visumantrag, soll am PC online ausgefüllt und unterschrieben werden (Unterschrift muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass). Bitte beachten Sie, dass alle Fragen des Visumantrags vollständig beantworten sein müssen.
  • Aktuelle Bestätigung der Auslandsreisekrankenversicherung.
  • Zusätzlich müssen nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürger der Schengen Staaten) eine Erlaubnis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage vorlegen.

Preisliste und Bearbeitungszeiten

 

Art des Visums
Aufenthaltsdauer
Kosten / Bearbeitungszeiten 
10
Arbeits-tage
7 Arbeits-tage
3 Arbeits-tage
1 Arbeits-tag
Touristenvisum 1-fach
bis 30 Tage
199 €
210 €
275 €
Touristenvisum 2-fach
bis 90 Tage
285 €
485 €
Touristenvisum Mehrfach
180 Tage**
435 €
Geschäftsvisum 1-fach
bis 90 Tage
185 €
265 €
Geschäftsvisum 2-fach
bis 90  Tage
195 €
275 €
Geschäftsvisum Mehrfach
bis 365 Tage **
365 €*
Privatvisum mit eigener Einladung
Laut Einladung
165 €
235 €
265 €
Geschäftsvisum mit eigener Einladung
Firmeneinladung bis 90 Tage
165 €
235 €
Geschäftsvisum mit eigener Einladung
Firmeneinladung-Mehrfach bis 5 Jahre**
165 €*
Geschäftsvisum, mit eigener Einladung
FMS-Einladung / TELEX**
165 €
235 €
265 €
Arbeitsvisum, mit eigener Einladung
 
 
 
1-fach bis 90 Tage
210 €
345 €
365 €
2-fach biis 90 Tage
260 €
440 €
465 €
Mehrfach bis 3 Jahre
385 €
680 €
700 €
Transitvisum
bis 30 Tage / Aufenthalt max. 10 Tage.
165 €
235 €
265 €

 

* Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise kann nur dann erteilt werden, wenn in vergangenen 12 Monaten bereits ein Visum bestand, welches auch schon genutzt wurde.

** Max. Aufenthaltsdauer: 90 Tage pro 180 Tage.

 

  • gütig für Staatsangehörige der Europäischen Union (außer Großbritannien und Irland), Norwegen und Schweiz.
  • inkl. Konsulat- und Visacentergebühren.