Ab sofort gelten neue, verbindliche Regelungen für das Passfoto!
Anträge auf das Chinavisum ,deren Foto nicht den neuen Richlinen entpricht, werden ohne Ausnahme zurückgewiesen.
*Das Zusatzformular VR China ( Form V.2011B) muss von Antragstellern ebenfalls ausgefüllt werden, wenn
mindestens eines dieser Kriterien zutrifft:
- Antragsteller die in der VR China arbeiten, studieren oder eine Schule besuchen sollen.
- Antragsteller die von einer in ihrem Reisepass eingetragenen Person begleitet werden, wenn diese Person keinen eigenen Antrag auf ein Visum für die VR China stellt.
- Antragsteller die ihren Visumantrag in einem anderen Land stellen als dem, dessen Staatsangehöriger sie gegenwärtig sind. Die Antragsteller müssen im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland sein.
Das Generalkonsulat der VR China in München ist zuständig für Antragsteller aus Bayern.
Konsulatgebühren ( 7 Botschaftsarbeitstage Bearbeitung )
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Deutsche |
Andere Staatsangehörige |
US-Bürger |
Einmalige Einreise |
60,00 EUR |
30,00 EUR |
115,00 EUR |
Zweimalige Einreise |
60,00 EUR |
50,00 EUR |
115,00 EUR |
Mehrmalige Einreise, 6 Mon. gültig |
60,00 EUR |
70,00 EUR |
115,00 EUR |
Mehrmalige Einreise, 12 Mon. gültig |
60,00 EUR |
100,00 EUR |
115,00 EUR
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Zuzüglich Servicegebühr Chinese Visa Application Service Center: € 65,45 inkl.MwSt.
Kraft Travel Bearbeitungsgebühren - 35,00 EUR
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Bitte beachten Sie verschiedene Visumarten:
Touristen- oder privatvisum (L-Visum)
Geschäftsvisum (F-Visum)
Arbeitsvisum (Z-Visum)
Dauervisum (D-Visum)
Transitvisum (G-Visum)
Studentenvisum (X-Visum)
Grewmitgliedvisum (C-Visum)
Journalistenvisum (J-1 Visum)
Journalistenvisum (J-2 Visum)
Für die Beantragung eines Visums für die VR China benötigen wir folgende Unterlagen:
- Reisepass (mind.6 Monate gültig bzw. 9 Monate bei zwei- oder mehrmaliger Einreise, mind. 1 freie Seite), Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Meldebestätigung und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Bei EU-Bürgern wird nur die Meldebestätigung benötigt.
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, aktuelles und farbiges Lichtbild.
- Sollten Sie länger als 6 Monate in China bleiben wollen, benötigen Sie einen aktuellen und negativen Aids-Test. Bei einem durchgehenden Aufenthalt ab 180 Tagen wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt, dass man an keinen ansteckenden Krankheiten leidet.
- Zusätzlich für Geschäftsreisende benötigt man Einladung einer chinesischen Firma.
- Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma. Bei geschäftlicher mehrmaliger Einreise für 6 oder 12 Monate, benötigt man eine Einladung von der chinesischen Provinz bzw. Bezirksregierung.
- Das Gesundheitszeugnis wird für die Beantragung vom langfristigen Visum mit einer Aufenthalts-Dauer über 180 Tagen in der VR China benötigt, z.B. Arbeitsgenehmigungen und Studenten Visa. (
Gesundheitszeugnis)
Touristen- oder Privatvisum, L-Visum. Für Touristen oder Privatbesucher ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in VR China von 30 Tagen. Eine Verlängerung des Visums sollte man in VR China vor Ort beantragen. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Für die Beantragung einer mehrmaligen Einreise muss der Antragsteller eine Buchungsbestätigung des Kreuzfahrtveranstalters vorlegen. Die Route der Reise muss eindeutig nachvollziehbar sein. Für die Reise mit eigenem Fahrzeug nach VR China hat der Reisende an einer Reisegruppe teilzunehmen und eine schriftliche Sondergenehmigung durch ein chinesisches Reisebüro zu beantragen. Für die Reise ins autonome Gebiet Tibet der VR China, muss China-Visum nicht für eine zweimalige Einreise beantragt werden. Einreisegenehmigung für Gebiet Tibet muss beim staatlichen Reisebüro in China gesondert beantragt werden. Geschäftsvisum, F-Visum.
Es wird eine Einladung benötigt. Diese darf in gut lesbarer Kopie eingerichtet werden. Die Einladung
kann von Ihrem Geschäftspartner in der VR China kommen. Es ist bei der Wahl der einfachen Einreise
(einmalig) ein Aufenthalt von 180 Tagen möglich (z. B. Praktikum in China). Bei 180 Tagen Aufenthalt
(Praktikum) ist eine mehrfache Einreise nicht möglich! In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart
(ein- zwei- oder mehrmalig), sowie die Gültigkeitsdauer angegeben sein. Die Gültigkeit eines
Geschäftsvisums für mehrfache Einreisen ist auf 12 Monate begrenzt. Die Konsulate behalten sich jedoch
vor Reisenden, die die VR China noch nie besucht haben nur eine einmalige Einreise zu genehmigen. Eine
sichere Beantragung von Visum mit mehrmaliger Einreise ist nur mit Offiziellen Einladung möglich, diese
muss von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierung oder von ihnen ermächtigten Firmen und
Institutionen der VR China ausgestellt sein.
Arbeitsvisum, Z-Visum. Das Visum zur Arbeitsaufnahme berechtigt zur einmaligen Einreise. Das Arbeitsvisum verpflichtet Sie zur Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung in einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Sie benötigen zur Beantragung im Konsulat eine Einladung und das Gesundheitszeugnis mit aktuellem HIV-Test. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung zur Beantragung des Visums ist dem Antrag beizufügen. Diese Unterlagen besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort. Die Einladung soll auch für die mitreisenden Familienmitglieder oder Lebensgefährten ausgestellt sein. Bitte beachten Sie! Das Gesundheitszeugnis, die Arbeitsgenehmigung und die Einladung müssen im Original und in Kopie eingereicht werden. Die Kopien verbleiben im Konsulat, die Originale werden zusammen mit dem visierten Reisepass vom Konsulat zurückgegeben. Reisende mit dem Arbeitsvisum müssen sich binnen 30 Tagen nach Einreise bei der Chinesischen Polizei melden, um einen illegalen Aufenthalt zu vermeiden. Dauervisum, D-Visum. Das Dauervisum ist für Personen die in China leben wollen gedacht. Sie benötigen eine Einladung, das Gesundheitszeugnis und einen HIV-Test. Reisende mit dem Dauervisum müssen sich binnen 30 Tagen nach Einreise bei der Chinesischen Polizei melden, um einen illegalen Aufenthalt zu vermeiden. Transitvisum, G-Visum. Das Transitvisum ist für alle Transit-Reisende durch VR China gedacht. Studentenvisum, X-Visum. Für alle, die in China mehr als 6 Monate verbleiben und studieren möchten. Den Antragsunterlagen ist eine Bescheinigung der Universität oder Hochschule beizufügen. Das Gesundheitszeugnis und der HIV-Test bei Aufenthalt über 6 Monate. Das Visum ist nur für die Einreise gültig. Der vollständige Aufenthaltsstatus muss in VR China nachgetragen werden. Reisende mit dem Studentenvisum müssen sich binnen 30 Tagen nach Einreise bei der Chinesischen Polizei melden, um einen illegalen Aufenthalt zu vermeiden. Crewmitgliedvisum, C-Visum. Das Visum ist für Mitglieder von Fluggesellschaften, Transportgesellschaften und deren Familienmitgliedern. Begleitschreiben der Fluggesellschaft erforderlich. Journalistenvisum, J-1 oder J-2 Visum. J-1 Visum, für Journalisten, die in China mindestens 1 Jahr akkreditiert sind. Gesundheitszeugnis und HIV-Test bei Aufenthalt über 6 Monaten. J-2 Visum, für Journalisten die kurzzeitig in VR China tätig sind. Reisende mit dem Journalistenvisum müssen sich binnen 30 Tagen nach Einreise bei der Chinesischen Polizei melden, um einen illegalen Aufenthalt zu vermeiden. Gruppenvisum. Voraussetzung für ein Gruppenvisum ist eine entsprechende Bestätigung einer staatlichen Reiseorganisation, eines Fremdenverkehrsamts oder einer Provinzregierung. Das Visum wird in Form einer beglaubigten Auflistung der Teilnehmer ausgestellt. Die Ein- und Ausreise kann nur mit der vollständigen Gruppe stattfinden. Erforderliche Unterlagen: - -Begleitbrief des deutschen Veranstalter oder Reisebüro. - Bestätigung der entsprechend befugten chinesischen Organisation. - Gruppenliste, in 3-facher Ausfertigung. - Jeder Antragsteller benötigt original Reisepass, Passbild und Visumantrag. Hongkong Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Visum für Hongkong. Staatsangehörige anderer Nationalitäten benötigen in jedem Fall ein Visum für Hongkong. Zur Beantragung muss dem Konsulat in der BRD neben dem Antragsformular und einem Foto die gültige Aufenthaltsgenehmigung des Antragstellers vorgelegt werden. Aufenthaltsdauer bis zu 3 Monaten. Antragsdauer: es wird empfohlen den Visumantrag frühestens 3 Wochen vor Reiseantritt zu stellen. Weitere Informationen zur Beantragung des Visums für Hongkong und eine vollständige Auflistung der visumpflichtigen Länder sind auf folgender Internetseite abrufbar. http://www.info.gov.hk/immd/ Liste von Ländern, deren Staatsangehörige visumfrei nach Macao einreisen dürfen Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, die Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay, USA Die Staatsangehörigen von Ländern, die in der Liste nicht aufgeführt sind, werden höflich gebeten, falls sie nach Macao reisen möchten, sich direkt an das IDENTIFICATION DEPARTMENT OF MACAO SAR zu wenden, um ein Visum zu beantragen. Die Kontaktadresse: DIREKTOR OF IDENTIFICATION DEPARTMENT OF MACAO SAR LARGO DO SENADO, No.20, MACAO SAR, P.R.CHINA Tel : 00853-374300 Fax: 00853-356615